Durchsuchung von Briefsendungen an Zeitungsredaktionen nach Selbstbezichtigungsschreiben
Im Mai 2007 ordnete die Generalbundesanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen gegen mutmaßliche terroristische Vereinigungen die Postbeschlagnahme von Selbstbezichtigungschreiben an Zeitungsredaktionen in Briefstellen der Deutschen Post in Hamburg und Berlin an. Im Hamburger Fall erklärte der Bundesgerichtshof die Form der Durchführung für unzulässig, da Polizeibeamte direkt an der Maßnahme beteiligt waren und so die Vertraulichkeit des Postverkehrs nicht gegeben sei.