Ein Moratorium für Sicherheitsgesetze bis zur Vorlage eines Prüfberichts zu Folgen der BVerfG-Urteile zur »Online-Durchsuchung«
Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht auf Integrität informationstechnischer Systeme definierte und zahlreiche Überwachungsgesetze der Bundesregierung als zumindest teilweise verfassungswidrig erkannte, ist eine Prüfung bestehender Regelungen auf Verträglichkeit mit dem neuen Grundrecht nötig. Gleichzeitig sollen geplante Überwachungsgesetze bis zum Abschluss der Prüfung nicht in den Bundestag eingebracht werden.