Hinweisgebersysteme nach §53 GwG und Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor
Whistleblower sind im Kampf gegen Finanzkriminalität extrem wichtig, und müssen strafrechtlich, zivilrechtlich und arbeitsrechtlich vor Repressalien geschützt werden. Wir fragen die Bundesregierung, welche Hinweisegebersysteme es für die anonyme Meldung von Geldwäsche und Finanzkriminalität gibt, und in welchem Umfang diese in den letzten Jahren genutzt wurden.