Leistungen nach den Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes im Vergleich zum Bundesentschädigungsgesetz
Bei Entschädigungsleistungen für NS-Opfer gibt es in Deutschland seit Jahrzehnten eine erhebliche Ungleichbehandlung. Bestimmte Opfergruppen wie Homosexuelle, sog. "Asoziale", Zwangssterilisierte usw. wurden erst spät als solche anerkannt und erhalten wesentlich geringere Leistungen als jene, die noch in den Genuss des 1969 geschlossenen Bundesentschädigungsgesetzes kamen. Die Fraktion DIE LINKE. fordert die Angleichung aller Opfer im Leistungsbereich.