Fortgesetzter Missbrauch von Interpol-Fahndungen zur politischen Verfolgung in der Türkei
Weiter werden deutsche Staatsangehörige aufgrund eines türkischen Interpol-Ersuchens im Ausland festgenommen. Interpol stellte für die Betroffenen keinen Verstoß gegen Artikel 3 seiner Statuten fest. Eine nachträgliche Entfernungsbitte kommt oft zu spät, wenn die betreffenden Länder an der Inhaftierung und/ oder Auslieferung festhalten. Das neue Interpol-System zur Erkennung missbräuchlicher Ersuchen ist nicht funktionsfähig. Dies dürfte auch die laufende Überprüfung alter Fahndungen betreffen.