Berichte über Sicherheitslücken am Münchener Flughafen
DIE LINKE. befragt die Bundesregierung zu Sicherheitsmängel bei Personalkontrollen an Flughäfen, verursacht durch Billiganbietern unter Sicherheitsfirmen
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
DIE LINKE. befragt die Bundesregierung zu Sicherheitsmängel bei Personalkontrollen an Flughäfen, verursacht durch Billiganbietern unter Sicherheitsfirmen
Auch Menschen mit einer HIV-Infektion oder einer AIDS-Erkrankung, die faktisch in ihrem Herkunftsland keinen Zugang zur notwendigen Krankheitsversorgung haben, werden abgeschoben. Wir wollen von der Bundesregierung wissen, wie die entsprechenden Verfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit solcher Abschiebemaßnahmen durchgeführt werden.
Auf das Instrument Online-Durchsuchung soll aus grundrechtlichen Erwägungen heraus gänzlich verzichtet und damit auch alle Überlegungen zur Schaffung einer Rechtsgrundlage eingestellt werden.
Der G8 Gipfel in Heiligendamm wurde von massiven Protesten begleitet. Hierbei kam es zu zahlreichen Verletzten, Festnahmen und erheblichen Eingriffen in Grund- und Menschenrechte der Protestierenden. Die Enttarnung eines etwaigen Agent Provocateur sorgte für erhebliche Aufmerksamkeit, ebenso die Beschwerden von Pressevertretern und Anwälten und einem Arzt, sie seien an der Ausübung ihres Berufes behindert worden. Mit der Kleinen Anfrage soll Licht ins Dunkel der Ereignisse gebracht werden.
Der Einsatz der Bundeswehr zum G8-Gipfel war einer der größten bisherigen Inlandseinsätze. Tornados, Spähpanzer und Feldjäger waren gegen Demonstranten eingesetzt, die Verfassung wurde dabei eindeutig umgangen. Die Kleine Anfrage will den tatsächlichen Umfang des Militäreinsatzes herausfinden, der über das bisher bekannte Maß offenbar hinausgeht.
Mit dem Antrag wird vor allem das ungenügende Gesetzgebungsverfahren kritisiert, in dem die u.a. in drei Sachverständigen-Anhörungen geäußerten Bedenken wegen vorheriger Koalitionsabsprachen keinerlei Berücksichtigung mehr fanden. Inhaltlich wird die bereits im Antrag 16/5108 geäußerte Kritik im Wesentlichen kurz wiederholt.
Mit der Kleinen Anfrage soll die Ausweitung der Anti-Terror-Paragraphen 129 a) und b) Strafgesetzbuch kritisch hinterfragt werden. Diese dienen den Ermittlungsbehörden als Türöffner zur Durchleuchtung politischer Zusammenhänge. Bisher mußten allerdings drei mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung benannt werden. Diese Hürde soll nun durch die Einführung der Paragraphen c) und d) abgesenkt werden, die auch schon die Verfolgung einzelner angeblicher Unterstützer zulassen.
Abgefragt werden die monatlichen von Rechtsextremisten begangenen Straftaten, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Entwicklung dieser Straftaten zu informieren und aktuelle Gefährdungspotentiale aufzuzeigen. Für Opfergruppen, die Medien, Wissenschaftler, jüdischen Organisationen und Verbände etc. bieten diese monatlichen Kleinen Anfragen mittlerweile eine wichtig gewordene Orientierung.
Jährlich fragt die Fraktion DIE LINKE. nach den Straf- und Ermittlungsverfahren nach dem § 129 StGB (Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung). Damit soll beleuchtet werden, in wie wenig Fällen es tatsächlich zu Prozessen und Verurteilungen kommt. Dies bestätigt regelmäßig die Kritik am § 129 StGB, lediglich
Die Beobachtung von Abgeordneten der Linksfraktion durch den Verfassungsschutz ist aus zwei Gründen rechtswidrig: Zum einen werden die Statusrechte der Parlamentarier gefährdet, weil eine Beobachtung durch Geheimdienste die freie Mandatsausübung einschränkt. Zum anderen liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung nicht vor, weil DIE LINKE. nicht gegen die Verfassung vorgeht. Der Verfassungschutz versucht vielmehr politische Stimmung gegen die Arbeit der Fraktion zu machen.