Angemessene Altersversorgung für Angehörige von Bundeswehr, Zoll und Polizei, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben
Die von NVA, Zoll und Polizei der DDR in den Dienst der Bundesrepublik Übernommenen erhalten einen Mix aus unzureichend überführten DDR-Ansprüchen, die nicht ruhegehaltfähig (also nicht für eine Pension) berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind. Das bedeutet eine Schlechterstellung, die überwunden werden muss.