Regelung der Ansprüche für Bergleute der Braunkohleveredlung
Beschäftigten der Braunkohleveredlung wurde wegen der starken gesundheitlichen Belastungen eine zusätzliche Altersversorgung unter dem Begriff
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Beschäftigten der Braunkohleveredlung wurde wegen der starken gesundheitlichen Belastungen eine zusätzliche Altersversorgung unter dem Begriff
Wer in der DDR Angehörige gepflegt hat, bekam dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt. Diese Regelung findet für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, keine Anwendung mehr, was zu Renteneinbußen führt. Die Bundesregierung soll das Problem über den sogenannten Lückenausgleich lösen.
Für kleine Unternehmen und ihre Familienangehörigen bestand in den frühen DDR-Jahren (bis 1970) keine Versicherungspflicht. Gleichwohl wurden diese Zeiten rentenwirksam. Diese Regelung wurde maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkennt.
Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absoviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Diese Zeiten wurden dennoch rentenwirksam, was aber nur übergangsweise maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Die Bundesregierung soll eine Regelung schaffen, die diese Zeiten als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt.
Personen, die mit ihren Ehepartnern oder -partnerinnen dienstlich ins Ausland gesandt wurden, konnten dort oft keine berufliche Tätigkeit ausüben. Diese Zeiten wurden jedoch rentenwirksam. Auch bei Menschen, die auf Dauer in die DDR kamen, wurde die Berufstätigkeit im Heimatland für die Rente anerkannt. Beide Regelungen wurden nach dem 31. Dezember 1996 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine Lösung finden, um diese Zeiten wieder rentenrechtlich anzuerkennen.
Versicherte konnten in der DDR für Zeiten der Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit freiwillige Beiträge in geringer Höhe (3 bis 12 Mark) zahlen und waren für die entsprechenden Zeiten rentenversichert. Diese Regelung fiel mit der Rentenüberleitung ersatzlos weg. Die Bundesregierung soll eine Lösung vorlegen, die diese Zeiten wieder als rentenrechtlich wirksam anerkennt.
In der DDR gab es neben der Rente aus der Sozialversicherung Zusatzversorgungen zum Beispiel für die wissenschaftliche, medizinische, technische und künstlerische Intelligenz oder die Beschäftigten des Staatsapparates, außerdem Sonderversorgungssysteme für die Sicherheitsorgane. Die Ansprüche aus diesen Systemen wurden zu großen Teilen liquidiert.
Den Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn wird bis heute die Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn vorenthalten. Diese Altersversorgung gab es bereits im 19. Jahrhundert, sie war nur in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone bis 1956 eingestellt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die die Zusagen zur Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn einlöst.
Nur zwölf Prozent des wissenschaftlichen Personals der DDR konnte seine Tätigkeit in der Bundesrepublik fortsetzen. Bei der Altersversorgung stehen sie schlechter da als ihre westdeutschen Kollegen und als ihre Kollegen im Osten, die bis 1990 bzw. 1996 in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ursache ist die verpätete Verbeamtung bzw. Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deshalb soll die Dienstzeit seit 1990 vollständig in die Altersvorge einbezogen werden.
Bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, griff die Verbeamtung verspätet, ebenso die Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie erfolgte erst ab 1997. Diese daraus folgende Schlechterstellung bei der Altersversorgung soll beseitigt werden.