Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Der Immobilienmarkt ist Hochrisikosektor für Geldwäsche. Die Grundbücher sind in Deutschland nicht hinreichend tranparent (Briefkastenfirmen). Im Transparenzregister sind ausländische Immobilieneigner nicht eintragungpflichtig. Die Änderung gibt Behörden der Geldwäschebekämpfung sowie Gemeinden das Recht, von Eignern im Grundbuch Hintergründe über die tatsächlichen Eigentümer (wirtschaftlich Berechtigte) zu verlangen und bei Weigerung Grundstücke administrativ zu beschlagnahmen.