Probleme beim Familiennachzug von Flüchtlingen in Griechenland und zu subsidiär Schutzberechtigten
Die Deutsche Botschaft in Athen vergibt keine Termine zur Antragstellung auf Familienzusammenführung an Personen, die nach dem 20.März 2016 nach Griechenland gekommen sind. Diese sollen in Griechenland Asyl beantragen und einen Überstellungsantrag nach Deutschland (nach Dublin III Verordnung) stellen. Problem: Wird dieser Überstellungantrag nicht innerhalb einer Dreimonatsfrist gestellt, wird Griechenland für das Asylverfahren zuständig, die Überstellung ist ausgeschlossen.