Reformbedarf in Deutschland nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Adoptionsrechten Homosexueller
Am 22.1.2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich zu Schadensersatz verurteilt, weil einer lesbischen Lehrerin aufgrund ihrer sexuellen Orientierung die Adoption eines Kindes verwehrt worden war. In Deutschland können Homosexuelle nur als Einzelpersonen, nicht als Paar Kinder adoptieren. DIE LINKE fragt die Bundesregierung nach ihren Konsequenzen aus der Entscheidung des Gerichtshofs.