Exporte und Überlassungen von Kriegswaffen
Verschiedene Behörden und Institutionen in Deutschland - von der Bundeswehr über die Zollverwaltung bis hin zur Polizei - haben eigene Genehmigungswege im Zusammenhang mit Kriegswaffen. Für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar bleibt bei diesen verschiedenen Genehmigungswegen, in welchen konkreten Fällen welche Behörde eine Genehmigung erteilen muss oder darf und ob es in Einzelfällen bei Überlassungen an ausländische Abnehmer überhaupt einer Genehmigung nach KWKG oder AWG bedarf. Die Linksfraktion hakt deshalb bei der Bundesregierung nach.