Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehenden nach dem Urteil des Bundessozialgerichts
Das Bundessozialgericht hat die Auffassung der LINKEN vollumfänglich bestätigt. Die Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehenden widerspricht dem Recht auf Sicherung des verfassungsmäßigen Existenzminimums. Was dieses Urteil nun konkret für die Betroffenen bedeutet, fragt diese Kleine Anfrage ab.