Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung
Im Zuge der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird die Berufseinstiegsbegleitung künftig nur noch dann von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, wenn sich Dritte zu 50 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Bis dato ist jedoch unklar, wer als Kofinanzierer auftritt. Bleibt die Kofinanzierungsfrage ungeklärt, steht die SGB-III-geförderte Berufseinstiegsbegleitung vor dem Aus. Die Linksfraktion fragt kritisch nach.