Angemessene Altersversorgung für Professorinnen und Professoren Neuen Rechts … Beschäftigte universitärer und außeruniversitärer Einrichtungen (…)
Nur zwölf Prozent des wissenschaftlichen Personals der DDR konnte seine Tätigkeit in der Bundesrepublik fortsetzen. Bei der Altersversorgung stehen sie schlechter da als ihre westdeutschen Kollegen und als ihre Kollegen im Osten, die bis 1990 bzw. 1996 in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ursache ist die verpätete Verbeamtung bzw. Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deshalb soll die Dienstzeit seit 1990 vollständig in die Altersvorge einbezogen werden.