Dem Gesundheitswesen eine stabile Finanzgrundlage geben
Nur durch die Einführung einer solidarischen BürgerInnenversicherung wird eine dauerhafte und gerechte Lösung für den Erhalt des Gesundheitswesens für alle BürgerInnen geschaffen.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Nur durch die Einführung einer solidarischen BürgerInnenversicherung wird eine dauerhafte und gerechte Lösung für den Erhalt des Gesundheitswesens für alle BürgerInnen geschaffen.
Mit der Überführung der Rentenansprüche aus der DDR in das System der BRD führten Unterschiede zwischen den beiden Systemen dazu, dass in Ostdeutschland die Rente praktisch ausnahmslos aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bestritten wird. Dieses ist an sich nicht problematisch, führt aber zu einer Verzerrung bei der Höhe der Durchschnittsrente zwischen Ost- und Westdeutschland.
Ein pauschaler Vergleich zwischen den neuen und alten Bundesländern kann der Realität also nicht gerecht werden, insbesondere nicht dem Umstand, dass unabhängig von der durchschnittlichen Rentenhöhe in Ost- wie in Westdeutschland viele Renterinnen und Rentner von Altersarmut betroffen sind.
Verhinderung der Einführung von PC-Gebühren.
DIE LINKE. setzt sich für die Interessen von VerbraucherInnen, HörerInnen und Sehenden ein und vertritt die Interessen kleiner Selbständiger.
Die Finanzierung des dualen Systems muss auf eine neue Grundlage gestellt werden.
Die Bundesregierung hat angekündigt in diesem Herbst die Neuordnung des so genannten Niedriglohnsektors in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang wurde der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von der Regierung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten. Einer der Vorschläge des Sachverständigenrats zielt auf eine grundlegende Änderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten unter anderem durch die Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle.
Immer wieder werden steigende Kosten im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Begründung politischer Forderungen nach Leistungskürzungen und Verschärfungen der Anspruchsbedingungen für die Arbeitslosenunterstützung herangezogen. Dementgegen weisen Experten darauf hin, dass die Kosten der Arbeitslosigkeit insgesamt keineswegs steigen.
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden unter 25-jährige Hilfebedürftige in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Durch diese Neuregelung verlieren viele junge Menschen ihren Anspruch auf Leistungen im Rahmen des SGB II, wenn die Eltern bzw. andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ein entsprechend hohes Einkommen oder Vermögen haben.
Im Haushaltansatz 2007 wird die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Höhe von 2 Mrd. Euro veranschlagt. 2006 waren 3,6 Mrd. Euro veranschlagt.
Der Präsident des Deutschen Städtetages, Christian Ude, forderte am 19. September 2006 die Aufstockung der Bundesbeteiligung an den KdU auf 5,7 Mrd. Euro bzw. von 29 Prozent auf 42 Prozent.
Immer wieder werden steigende Kosten im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Begründung politischer Forderungen nach Leistungskürzungen und Verschärfungen der Anspruchsbedingungen für die Arbeitslosenunterstützung herangezogen. Dementgegen weisen Experten darauf hin, dass die Kosten der Arbeitslosigkeit insgesamt keineswegs steigen.
Zahlreiche Kleinbauern verfügen über kein existenzsicherndes Einkommen. Auf Grund ihrer unzureichenden Einkünfte ist diese Gruppe als bedürftig einzustufen. Die Berechtigung, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch als so genannte Aufstocker Arbeitslosengeld II zu beziehen, wird aber von den Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden Kommunen nach vorliegenden Informationen teilweise von der Veräußerung von vorhandenem Besitz landwirtschaftlicher Nutzfläche abhängig gemacht.