Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld
Wegen der schweren Wirtschaftskrise sind immer mehr ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit. Da aufgrund des Progressionsvorbehalts des § 32 b EStG das für sich genommen nicht steuerpflichtige Kurzarbeitergeld bei der Festsetzung ihres Lohnsteuersatzes zu berücksichtigen ist, werden sie oft mit einem höheren Steuersatz veranlagt und müssen das Kurzarbeitergeld auf diese Weise indirekt doch versteuern.