EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug und mangelhafte Umsetzung des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2012
Fälle belegen, soweit deutsche Staatsanagehörige betroffen sind, die Kritik, wonach Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu Härtefallprüfungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen in der Praxis nicht
wirksam umgesetzt werden. Die Praxis mangelnder Härtefallprüfungen ist wegen des laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die die Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung.