Bei öffentlichen Aufträgen sozial-ökologische Anliegen und Tariftreue durchsetzen
Eine Reform des Vergaberechts auf Bundesebene soll die Einhaltung von Tariftreue (bzw. von die Bezahlung eines Mindestlohns bei darunter liegenden Tarifvereinbarungen), von internationalen Arbeits- und Menschenrechtsstandards sowie von klima- und umweltpolitischen Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen sicherstellen. Zudem soll der Faire Handel unterstützt werden. Für die Vergabestellen der Bundeseinrichtungen bedarf es konkreter Umsetzungs-, Kontroll- und Qualifizierungsmaßnahmen