Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie der Fraktion DIE LINKE. durch den Verfassungsschutz (dritte Nachfrage zu ...)
Fragen der Fraktion zu den Bedingungen ihrer Beobachtung durch den Verfassungsschutz blieben in der Vergangenheit häufig unbeantwortet: Die Bundesregierung verwies pauscha und unsepezifiziert auf Geheimhaltungsbedürfnisse. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bezeichnet. Die Fraktion besteht nun auf ausführlichen Informationen über Art und Weise ihrer Überwachung.