Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Elternzeit
Während der Elternzeit genießen Eltern einen besonderen Kündigungsschutz. Nur in Ausnahmefällen kann die für Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde eine Kündigung für rechtmäßig erklären. DIE LINKE. befragt die Bundesregierung nach der Zahl der über diesen Weg gekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 1998.