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Parlamentarische Initiativen

Entschließungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Verteidigungspolitik) hier: Einzelplan 14

Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 17/1084

Der Einzelplan 14 des Bundeshaltsentwurfs für das Hauhaltsjahr 2010 steht für die Kontinuität einer kompromisslosen Auf- und Umrüstungspolitik der Bundeswehr zur Interventionsarmee seit den 1990er Jahren. DIE LINKE fordert die Kürzung der Ausgaben im Einzelplan 14 um vier Milliarden Euro. Die so möglichen Einsparungen sind in Konversions- sowie in entwicklungs-, sozial-, bildungs- und umweltpolitische Projekte zu investieren.

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Entschließungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Innenpolitik) hier: Einzelplan 06

Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 17/1081

DIE LINKE fordert eine Neugewichtung der Innenpolitik insbesondere in den Bereichen Rechtsextremismus, Integration, Evaluierung der Anti-Terror-Sicherheitsarchitektur, der Überprüfung der Auslandseinsätze der Polizeien, vor allem in Afghanistan und einer Praxis des Vorrangs von Personal vor Technik bei den Sicherheitsbehörden.

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Verbraucherpolitische Vorhaben der Bundesregierung

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 17/988

Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft alle Politikbereiche. Dazu bedarf es eines starken Ministeriums mit ressortübergreifender Kompetenz. Dies ist aber nicht gegeben. Für weite Teile der Verbraucherpolitik und des Verbraucherschutzes ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gar nicht federführend. Wir fragen nach den konkreten verbraucherpolitischen Vorhaben der Bundesregierung und den jeweils Zuständigen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/01268 vor. Antwort als PDF herunterladen

Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Steuern) hier: Einzelplan 60

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/1041

DIE LINKE beantragt die stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens unter anderem durch Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer, Sonderabgabe auf Boni in der Finanzbranche, Einführung einer Millionärssteuer, und Einführung einer Finanzkrisen-Verantwortungsgebühr.

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Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Kommunale Investitionspauschale) hier: Einzelplan 60

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/1040

Für ostdeutsche Städte, Gemeinden und Landkreise sowie finanzschwache Kommunen in den Alt-Bundesländern beantragt DIE LINKE eine kommunale Investitionspauschale in Höhe von 3 Milliarden Euro.

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Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Investitionen für Krankenhäuser) hier: Einzelplan 15

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/1039

DIE LINKE beantragt zur Beseitigung des Investitionsstaus bei den Krankenhäusern 2,5 Milliarden Euro.

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Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Pharma-Forschung) hier: Einzelplan 15

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/1038

DIE LINKE beantragt 500 Millionen Euro für die Förderung der nicht-kommerziellen Pharma-Forschung.

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Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Gesundheitsförderung) hier: Einzelplan 15

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/1037

DIE LINKE beantragt für einen Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention 1 Milliarde Euro.

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Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Kinderpolitik) hier: Einzelplan 17

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/1036

DIE LINKE beantragt, den Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz um 3 Milliarden Euro aufzustocken, die Auszahlungsdauer des Elterngeldes auf 12 Monate pro Elternteil (24 Monate für Alleinerziehende) auszuweiten, das Mindestelterngeld auf 450 Euro zu erhöhen sowie die Zuweisungen an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren um 4 Milliarden Euro aufzustocken.

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Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Rechts- und Sozialstaat) hier: Einzelplan 07

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/1035

DIE LINKE beantragt die Änderung der Zweckbestimmung „Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft“ in „Beratungshilfe für den Aufbau eines demokratischen Rechts- und Sozialstaats“. Eine Zweckbestimmung zur Förderung der Marktwirtschaft hat in der Bundeshaushaltsordnung keine Rechtsgrundlage.

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