Gerechte Lösung für die rentenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen
In der DDR gab es keinen Versorgungsausgleich bei Scheidung. Wer wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Karriereförderung des Ehepartners nicht berufstätig war, konnte sich mit geringen Beiträgen freiwillig versichern. Da dies heute keine Anerkennung mehr findet, fehlen den Betroffenen, zumeist Frauen, diese Zeiten, was zu großen Renteneinbußen führen kann. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine gerechte Lösung zu finden.