Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während Studium und Ausbildung
Aus den Wahlkreisen sind zahlreiche Probleme bekannt, die sich aus der Tatsache ergeben, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf BAföG, einen Leistungsanspruch nach SGB II bis auf wenige Ausnahmen ausschließt. Hiervon sind nicht nur die SchülerInnen, Studierende und Auszubildende betroffen, sondern in vioelen Fällen, die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Ziel der KA ist es, die Bundesregierung für das Problem zu sensibilisieren und erste Lösungsvorschläge zu unterbreiten.