Allgemeine Ungleichbehandlung trotz allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Hinterfragt wird die gegebenenfalls unzureichende Umsetzung der Richtlinie 200/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.