Vorschlag der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Ausgestaltung der Solidaritätsklausel §222 AEUV
Eine "Solidaritätsklausel" soll die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichten, andere Mitgliedstaaten bei einem Schadensereignis auch militärisch zu unterstützen. § 222 AEUV definiert Terroranschläge, Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen. In Rede steht die Ausweitung auf Cyberangriffe, Pandemien, Energieengpässe oder "politisch motivierte Blockaden". Die Klausel ist ein Instrument, das von der anfragenden Regierung, Mitgliedstaaten und der EU missbraucht werden kann.