Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung
Mehr gute Arbeit heißt mehr unbefristete Arbeit. Unbefristete Verträge müssen wieder die Regel werden. Befristete Arbeitsverhältnisse sind auf ein unvermeidbares Maß zurückzuführen. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden daher die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Befristung dahingehend beschränkt, dass für diese immer ein sachlicher Grund vorliegen muss. Das Ziel ist mehr Sicherheit im Erwerbsverlauf.