Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Durch die Befristung bis 30.09.2020 wäre sichergestellt, dass nach der laufenden Epidemie zusammen mit den Ländern auf Basis des von der Bundesregierung vorzulegenden Berichts ein stimmiges Gesamtpaket mit klareren Zuständigkeiten und breiter Akzeptanz und auf dem Stand des dann aktuellen Wissens auf den Weg gebracht wird.