Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt aufgrund rassistischer Vorurteile gehören in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor zur Alltagserfahrung zahlreicher Menschen. Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet die Politik dazu, gegen alle Formen rassistisch motivierter Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt vorzugehen. Die LINKE. fragt die Regierung daher u. a., welche Gründe haben dazu geführt, dass die Bundesregierung bislang keinen „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“ vorgelegt hat?