Anrechnung von Erträgen aus Solarstromanlagen nach dem EEG auf vorgezogene Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Frage, ob Einkünften aus Solarstromanlagen nach dem EEG tatsächlich als Einkommen aus Gewerbetrieben oder aus selbstständiger Tätigkeit behandelt werden können bzw. sollten und damit nicht Anrechnungsfähig auf eine vorgezogene Altersrente wären.