Internationale Herausgabe sogenannter elektronischer Beweismittel
Die EU will den Zugang von Polizei und Geheimdiensten auf die Server von Internetanbietern erleichtern. Die Erlangung „elektronischer Beweismittel“ ist ungeregelt, wenn sich Diensteanbieter außerhalb der EU oder des Anwendungsgebietes der Cybercrime-Konvention des Europarates befindet. Sicherheitsbehörden stellen deshalb häufig Direktanfragen bei den Firmen, zu deren Beantwortung diese aber nicht verpflichtet sind.