Entschließungantrag zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
Um die Herausforderungen durch die Digitalisierung des Alltags, den ständig wachsenden rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Geheimdienste und großer Telekommunikationsunternehmen bewältigen zu können, brauchen wir eine völlig unabhängige, personell optimal ausgestattete Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Hüterin der Grundrechte in einer digitalisierten Welt.