Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes
Der direkte Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat gefährdet eine wirksame Kontrolle der Geschäftsführung. Ehemalige Vorstandsmitglieder sollen daher erst nach einer Karenzzeit von fünf Jahren in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens wechseln dürfen.