Besteuerung von Gehältern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ und Mitarbeiterkultur
Jüngst ist die rechtlich unzulässige Praxis der Keinmalbesteuerung von Gehältern der AuslandsmitarbeiterInnen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ massiv in die Kritik geraten und es wurden mutmasslich Ermittlungsverfahren gegen deren Vorstand eingeleitet. Der Verdacht liegt nahe, dass die MitarbeiterInnen hinsichtlich der vorgeblichen Möglichkeit der Keinmalbesteuerung falsch beraten wurden und
GIZ-Vorstand, Finanzamt Eschborn und Bundesregierung davon wussten.