Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts zu „Ghettorenten“ vom 20. Mai 2020
Das Bundessozialgericht hat vor rund einem Jahr geurteilt, Anspruch auf eine sog. Ghettorente hätten alle Betroffene, deren konkrete Lebensbedingungen mit denen eines Ghettos vergleichbar waren, auch wenn sie (formell) nicht in einem Ghetto wohnen mussten. DIE LINKE fordert, dass Rententräger und Bundesämter die Umsetzung dieses Beschluss (Neuüberprüfungen früher abgelehnter Anträge) schnellstmöglich vornehmen. Es darf keine komplizierten Prüfverfahren mehr geben.