Insolvenzrecht
Entgeltzahlungen an Arbeitnehmer, die im insolvent gewordenen Schuldnerunternehmen beschäftigt sind, sind anfechtbar. Betriebstreue der Arbeitnehmer und ihre Bereitschaft, finanzielle Opfer zum Erhalt des Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze zu erbringen werden dadurch im Ergebnis bestraft. Diese Konsequenz bedroht nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Arbeitnehmer und ihrer Famili-en, sie konterkariert auch den Zweck des Insolvenzverfahrens.