Kleinere Wohnungen für Hartz IV - Beziehende
Die Bundesregierung plant die Standards für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) im SGB II neu zu regeln. Es ist beabsichtigt den Kommunen die konkrete Ausgestaltung der Frage, was als angemessene Wohnkosten anzusehen ist und welche Wohnfläche als angemessen erachtet wird, zu überlassen. Geplant ist auch, die Wohnraumgröße für Hartz-IV-Beziehende zu halbieren. Mit der Kleinen Anfrage soll Öffentlichkeit hergestellt und öffentlicher Druck erzeugt werden.