Fragen Deutsch-Spracherwerb und Deutsch-Prüfungen im Ausland im Zusammenhang der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Die KA problematisiert die Abhängigkeit des Nachzugs von Ehegatten und Lebenspart-ner(inne)n aus dem Ausland, der nach Inkrafttreten des EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes entsprechend der §§ 28 Abs. 1 Satz 5 und 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) grundsätzlich vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse des Niveaus A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) abhängig ist.