Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, 129 a und 129 b StGB im Jahr 2005
Mit dieser Kleinen Anfrage wird die Häufigkeit der Anwendung des § 129 und 129 a StGB (Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung sowie Unterstützung oder Werbung) erfragt. Der §129 StGB steht seit jeher in der Kritik von BürgerrechtlerInnen und StrafverteidigerInnen, weil er nicht auf eine konkrete Tat zielt, sondern bereits die Gründung oder Unterstützung einer Vereinigung unter Strafe stellt, die solche Straftaten plant - evtl. ohne sie je auszuführen.