Reexporte deutscher Rüstungsgüter
Rüstungsgüter sind in der Regel langlebiges Material. Aus politischen, finanziellen und militärischen Gründen geben Empfängerländer ursprünglich von aus Deutschland bezogenem Material in verschiedenen Fällen weiter.
Aus Deutschland gelieferte Rüstungsgüter unterliegen einem Reexportvorbehalt, d.h. die Bundesregierung muss einer Weitergabe zustimmen. Reexportgenehmigungen der Bundesregierungen werden nicht veröffentlicht, die weitere Verbreitung dt. Rüstungsgüter bleibt daher verborgen