zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksache 17/3628 - Gesetzesentwurf Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
Das Anlegerschutzgesetz lässt verbraucherpolitisch große Lücken und verhindert nicht das "Anschleichen" an Unternehmen zum Zweck der Übernahme. DIE LINKE fordert ein Vetorecht bei Betriebsübernahmen für öffentliche Hand und Betriebsräte sowie umfassende Maßnahmen zur verbraucherorientierten Regulierung der Finanzmärkte. Darunter die Abkehr vom System der Provisionsberatung, die Kontrolle des Grauen Kapitalmarkts und eine Verbraucherschutzbehörde sowie Maßnahmen zum Schutz der Kreditnehmer.