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Parlamentarische Initiativen

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20748

Es wird hier eine inhaltliche Veränderung des §184k StGB-E angestrebt. Wichtig ist, dass der Tatbestand im 13. Abschnitt unter den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verortet ist und bleibt. Nur so kann klar gestellt werden, dass es sich um eine sexuelle Belästigung ohne Berührung handelt. Dabei wird das Fehlen der Berührung durch die dauerhafte Perpetuierung der Aufnahme kompensiert

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Intensivpflege (mit FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20746

DIE LINKE, DIE GRÜNEN und die FDP teilen weiterhin die Kritik von Betroffenenverbänden am Entwurf des Intensivpflegegesetzes. Um Grund- und Menschenrechte konsequent umzusetzen, sind weitere Änderungen im Gesetz erforderlich. Menschen mit Intensiv-Pflegebedarf dürfen nicht gegen ihren Willen in eine stationäre Einrichtung verwiesen werden. Die zuständigen Krankenkassen haben eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in der häuslichen Pflege sicherzustellen.

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Intensivpflegegesetz

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20747

Praktisch tragen pflegebedürftige Menschen in Heimen die Kosten der Behandlungspflege über ihren Eigenanteil an den Pflegekosten selbst, während in der Häuslichkeit die Krankenversicherung voll finanziert. Diese Ungleichbehandlung wird seit Jahren kritisiert, durch das IPReG jedoch noch verschärft. Dagegen wendet sich der Antrag und fordert erneut, mit Beginn des Jahres 2021 die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege auch in Pflegeheimen über die Krankenversicherung.

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Zuschlag Entgeltpunkte

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20732

Durch die Änderung wird die Voraussetzung, ab der ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ermittelt wird, von 33 Jahren mit Grundrentenzeiten auf 25 Jahre abgesenkt. Eine Aufwertung auf 0,8 Entgeltpunkte garantiert bei kurzen Versicherungszeiten zwar keine Rente in Höhe der Grundsicherung, es besteht aber zumindest die Chance, bei unsteten Versicherungsverläufen entstandene Lücken zu schließen.

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Zeiten

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20737

Durch die Änderung werden bei der Wartezeit („Grundrentenzeiten“) auch Zeiten freiwilliger Beiträge, des Bezugs von Arbeitslosengeld und des Mutterschutzes anerkannt. Diese orientie-ren sich damit stärker an der Wartezeit von 45 Jahren, die seit 2014 für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte neu gefasst wurde. Außerdem werden anteilig je nach Belegungsdichte Zurechnungszeiten anerkannt, analog dem Prinzip der langjährigen Beitragszahlung.

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Untergrenze

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20738

Durch die Änderung wird die Schwelle, wann aus Grundrentenzeiten auch Grundrentenbe-wertungszeiten werden und damit ein Grundrentenzuschlag (Verdopplung der Entgeltpunkte) stattfindet, abgesenkt. Die Schwelle von monatlich 0,025 Entgeltpunkten wird auf 0,017 Entgeltpunkte reduziert. Somit wirkt der Zuschlag schon ab einem rentenversicherten Monatsbruttolohn von 689,37 Euro statt erst bei 1013,78 Euro.

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Streichung Einkommensanrechnung

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20731

Durch die Änderung werden die Einkommensanrechnung, das dazu vorgesehene automatisierte Abrufverfahren zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den Finanzbehörden sowie die Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen gestrichen.

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Kürzung der Gleitzone

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20733

Durch die Änderung werden die Gleitzone und damit der reduzierte Höchstwert an Entgeltpunkten, die Kürzung des Zuschlags an Entgeltpunkten um 12,5 Prozent sowie die Beschränkung auf 420 Monate mit Grundrentenbewertungszeiten aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Die im Gesetzentwurf eingeführte Gleitzone ab 33 Jahren Grundrentenzeiten ist als Absenkung der Wartezeit zu begrüßen, wird aber durch die übermäßige Begrenzung der jeweiligen Höchstwerte konterkariert und verkompliziert.

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Grundrente - Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20735

Die Änderung soll für den Bezug von Kurzarbeitergeld die beitragspflichtige Einnahme auf den vollen Unterschiedsbetrag zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III (Nettoentgeltdifferenz) anheben, damit Betroffenen keine Nachteile mehr bei der Alterssich-erung für diese Bezugszeit entstehen. Für den Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosengeld und Übergangsgeld wird die beitragspflichtige Einnahme auf das dieser Leistung zugrundeliegen Arbeitsentgelt angehoben.

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Freibetrag ohne Wartezeit

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 19/20734

Durch den Verzicht auf die Wartezeit eine Gleichbehandlung mit privaten oder betrieblichen Renten statt, die ohne Wartezeit nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden (100 Euro + 30 % und maximal 50 % des Regelsatzes)

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