Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea
Anerkannte Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, die Verwirklichung dieses Anspruchs wird jedoch durch administrative Hindernisse massiv eingeschränkt. Bei Schutzsuchenden aus Eritrea ist die Anerkennungsquote besonders hoch, daher zeigen sich hier die Hürden bei der Realisierung des Familiennachzugs am deutlichsten.