Straffreiheit bei Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige abschaffen
Verbrechen werden bestraft - so sieht es das Strafrecht vor. Aber bei Steuerstraftaten gibt es eine Ausnahme: Hier können sich Betuchte von der Strafe freikaufen, unabhängig davon wie hoch sie sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert haben. Ermöglicht wird dies durch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige, gegebenenfalls ergänzt durch eine Geldzahlung für den Verzicht auf Strafverfolgung. DIE LINKE fordert die Abschaffung dieses Sonderrechts für Reiche.