Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2011
Der seit August 1976 bestehende § 129a Strafgesetzbuch (StGB) zu Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer "terroristischen Vereinigung" ist ebenso wie der § 129 StGB ("kriminelle Vereinigung") und § 129b StGB ("terroristische Vereinigung im Ausland") schon lange umstritten. Strafverteidiger-Vereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Abschaffung dieses Strafparagrafen. Die Linksfraktion fragt nach den Verfahren im Jahr 2011.