Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen für Tarnidentitäten durch Bundes- oder Landesbehörden
Mehrere Behörden von Bund und Ländern haben die Möglichkeit, sogenannte Tarnpapiere an ausgewählte Personen auszustellen. Unklar ist aber, unter welcher Maßgabe solche Tarnidentitäten ausgestellt werden und in welchem Umfang. Auch soll die Bundesregierung mitteilen, wie die unter falscher Identität agierenden Personen dennoch für Straftaten oder zivilrechtliche Verträge haftbar gemacht werden.