Rückerstattung der Fahrtkosten für unter Mitwirkung der Deutschen Reichsbahn deportierte Nazi-Opfer
Die Deutsche Reichsbahn hat sich während der NS-Herrschaft die Deportation von Jüdinnen und Juden in die Vernichtungslager bezahlen lassen: Zwei Pfennig mussten die Deportierten bzw. die jüdischen Gemeinden pro Kilometer bezahlen. Dieses Geld hat weder die Reichsbahn noch die Deutsche Bundesbahn oder die DB AB jemals zurückgezahlt. Die Jüdische Gemeinde Thessaloniki fordert nun die Rückerstattung der Fahrtkosten, die ihr bei der Verschleppung von 48.000 ihrer Mitglieder 1943 abgepresst wurden.