Abkommen zur Erleichterung der Abschiebung Ausreisepflichtiger
Deutschland bzw. die EU hat eine Vielzahl bi- oder multilateraler Abkommen zur sogenannten "Rückführung" ausreisepflichtiger Personen geschlossen, u.a. mit Staaten, in denen diesen Menschen massive menschenrechtliche Verletzungen drohen. Weitere Abkommen, z.B. mit Afghanistan, werden verhandelt. Mit der Anfrage werden vor allem Inhalte und Zielsetzungen vorhandener und geplanter Abkommen und ihre konkreten Auswirkungen auf die Abschiebungspraxis abgefragt.