Überwachung von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. durch den Verfassungsschutz beenden
Die Beobachtung von Abgeordneten der Linksfraktion durch den Verfassungsschutz ist aus zwei Gründen rechtswidrig: Zum einen werden die Statusrechte der Parlamentarier gefährdet, weil eine Beobachtung durch Geheimdienste die freie Mandatsausübung einschränkt. Zum anderen liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung nicht vor, weil DIE LINKE. nicht gegen die Verfassung vorgeht. Der Verfassungschutz versucht vielmehr politische Stimmung gegen die Arbeit der Fraktion zu machen.