Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken durch Bundesbehörden verbieten
Welche Gefahren entstehen, wenn staatliche Stellen Sicherheitslücken bewusst offen halten, wurde mehrfach publik (z.B. NSA). Diese Schäden können um ein Vielfaches über dem erwarteten Nutzen durch Überwachungsmaßnahmen liegen. Für Sicherheitsbehörden darf es deshalb keine Ausnahmen geben. Bekannte Sicherheitslücken in IT-Systemen und -Produkten müssen konsequent und schnellstmöglich geschlossen werden. Elementar ist hier jedoch auch ein explizites Verbot der Ausnutzung besagter Schwachstellen.